Lebensversicherung Steuer

Lebensversicherung Steuer

Wer viel Steuern zahlt, der verdient auch viel. Dasselbe trifft auf die Verzinsung von Geldanlagen zu. Dennoch sind sie für jeden Sparer ein rotes Tuch, welches sie gern vermeiden würden. Auch bei der Lebensversicherung müssen Steuern gezahlt werden. Wird die Police bis zum Laufzeitende weitergeführt, greift die Kapitalertragssteuer. Sollten Sie die Versicherung vorzeitig kündigen oder verkaufen, fällt ggf. auch eine Steuerzahlung an.

Deren Höhe und ob sie tatsächlich geleistet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um sich unsere Erklärungen und Steuer-Tipps durchzulesen.

Lebensversicherungs-Steuer: Fünf mögliche Konstellationen:

  • Wenn Sie die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen haben, ist die erzielte Rendite zumeist steuerfrei. Dies gilt bei Auszahlung, Kündigung sowie Verkauf.
  • Ihr Vertrag wurde in 2005 oder später unterzeichnet und Sie wollen die Police verkaufen. Dann gilt es Abgeltungssteuer auf den Gewinn zu zahlen.
  • Ihr Vertrag wurde ab 2005 abgeschlossen und Sie wünschen nun seine Kündigung.
  • Sie haben die Laufzeit durchgehalten und lassen sich zum Rentenbeginn das komplette Guthaben auf einmal auszahlen.
  • Der Rentenbeginn rückt näher und Sie stimmen einer monatlichen, lebenslangen Rente zu. Dass gilt es den Ertragsanteil zu versteuern.

Wie Sie sehen können, kommt es genau auf die Konstellation Ihres Vertragswerks und Situation an. Bei Unsicherheiten können wir Sie gern beraten. Anschließend ist es hilfreich, wenn Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Lebensversicherung: Steuerliche Auswirkungen bei einer Kündigung oder Rückabwicklung

Eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung gilt als solides Produkt der Altersvorsorge. Millionen Verträge bestehen und wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist, kommt es zur Auszahlung. Entweder als Einmalbetrag oder in monatlichen Zahlungen. Berechtigt ist dabei die Frage, wie viel Steuern für die Lebensversicherung gezahlt werden müssen.

Wie bereits erwähnt, ist das Vertragsdatum entscheidend. Viele Policen laufen über 20 oder 30 Jahre. Abgeschlossene Policen vor 2005 werden meist steuerfrei behandelt. Aufgrund der langen Laufzeit, könnte auch Ihre davon betroffen sein.

Kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung oder Verkauf der Lebensversicherung, gilt es oft Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn zu zahlen. Davor werden die Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen.

Je nach gewähltem Zeitpunkt und Option, wird man Ihnen einen Rückkaufswert, eine Kaufsumme oder eine Ablaufleistung auszahlen.

Wichtig: Sie müssen nicht den vollen Betrag versteuern. Es wird lediglich die Differenz (Unterschiedsbetrag) herangezogen. Ihre eingezahlten Summen bleiben steuerfrei, sodass Sie nur von Ihrem realen Gewinn einen Prozentsatz abgeben.

Zusammenfassung:

  • Prüfen Sie zunächst das Datum der ausgestellten Police.
  • Der Unterschiedsbetrag wird als Kapitaleinkunft bewertet und fällt daher unter die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
  • Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer.
  • In bestimmten Situationen greift Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz.

Beim letzten Stichpunkt haben Sie sich für eine lebenslange Rente entschieden. Diese wird Ihnen ab dem Rentenbeginn monatlich ausgezahlt. Dann ist das Datum nicht mehr relevant. Jetzt führen Sie Steuern auf den Ertragsanteil ab. Hierbei kommt es auf Ihr Renteneintrittsalter an. Danach richtet sich dann Ihr persönlicher Steuersatz, welche meist unter der Kapitalertragssteuer von25 Prozent liegt.

Das sollten Sie über die Rückabwicklung wissen

Dank dem Bundesgerichtshof (BGH), können Sie Ihre Police rückabwickeln lassen, wenn diese zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde. Nach dem Policenmodell erstellt, besteht die Chance alle eingezahlten Beträge ausbezahlt zu bekommen. Inklusive einem Zinsausgleich, weil Sie das Geld anderswo hätten anlegen können.

In den Urteilen Az. IV ZR 384/14 und Az. IV ZR 448/14 entschied der BGH, dass die Rückabwicklung zulässig ist. Die Richter stellten eine zu späte und/oder fehlerhafte Information hinsichtlich der Widerspruchsbelehrung fest. Auch heute laufen noch viele Verträge mit dem Policenmodell, welche rückabgewickelt werden könnten.

Lassen Sie Lebensversicherung von uns prüfen, falls diese in den genannten Zeitraum fällt!

Wichtig: In den seltensten Fällen werden die Gesellschaften sofort auszahlen. Sie versuchen sich zu drücken und deshalb müssen Sie sich auf Beistand durch einen Anwalt einstellen. Dieser verursacht natürlich Kosten. Der angesprochene Zinsausgleich sollte diese aber in den meisten Fällen problemlos tilgen. Oder Sie besitzen eine private Rechtschutzversicherung und können die Anwaltskosten darüber tragen lassen.

Wie viel Ihnen bei Rückabwicklung unterm Strich ausbezahlt wird, hängt von weiteren Faktoren ab. So darf die Gesellschaft den Risikoanteil einbehalten. Dieser deckt den Versicherungsschutz ab und ist nicht Bestandteil der Geldanlage. Auch bei der Rückabwicklung müssen Sie mit einer Steuerzahlung rechnen, wenn ein reales Plus entsteht. Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag werden häufig unter „Vermögensanteile“ zusammengefasst.

Wohingegen Ihnen die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Darauf bleibt der Versicherer sitzen, wie der BGH feststellte.

Interessant: Sollten Sie die Lebensversicherung bereits gekündigt, verkauft oder auslaufen lassen haben, steht Ihnen keine Rückabwicklung mehr zu. Allerdings dürfen Sie immer noch den Zinsausgleich einfordern. Dieser Aufwand lohnt sich!

Lebensversicherung verkaufen statt kündigen

Jedoch stellen immer mehr Versicherungsnehmer fest, dass ihre Rendite kleiner ausfällt als erwartet. Schuld daran sind Abschluss- und Verwaltungskosten sowie schlechte wirtschaftliche Umstände. Wenn die Gesellschaften weniger Gewinn erwirtschaften, fällt die Überschussbeteiligung geringer aus. Auch die gern beworbene hohe Schlusszahlung darf nach unten korrigiert werden. Da geht es oft um mehrere tausend Euro, welche auf einmal wegfallen. Dies alles ist im Vertrag geregelt, dessen Kleingedrucktes kaum jemand liest, bevor er unterschreibt.

Wenn Sie nun feststellen, dass Ihre Police nicht weitergeführt werden sollte, helfen wir. Lassen Sie den Vertrag durch uns prüfen, um die beste Option vorzuschlagen. In fast allen Fällen lohnt sich die Kündigung weniger. Stattdessen sollten Sie die Lebensversicherung verkaufen. Dabei bieten Sie die Police auf dem Zweitmarkt an. Investoren führen den Vertrag fort und ggf. bleibt sogar Ihr Versicherungsschutz erhalten.

Wie viel Sie noch für Ihre Lebensversicherung bekommen, können wir Ihnen nach einer unverbindlichen Prüfung mitteilen. Häufig liegt unser Angebot über dem Rückkaufswert der Versicherung.

Lebensversicherung Steuer sparen mit der Lebensversicherung wenn diese aktiv ist

Sie können sich eventuell eines kleinen Tricks bedienen, wenn Ihre Versicherung seit dem 1. Januar 2005 oder später läuft. Wenn vertraglich nicht verboten, können Sie eine kapitalgebundene Lebensversicherung übertragen.

Beispiel: Eltern beauftragen den Wechsel des Versicherungsnehmers, welcher in Zukunft das studierende Kind ist. Studenten besitzen meist kein oder nur ein geringes Einkommen. Auch anschließend werden sie vermutlich nicht gleich eine hohe Steuerlast tragen müssen. Jedoch endet die Laufzeit wie vereinbart und beginnt nicht von Neuem. Wer zum richtigen Zeitpunkt den Wechsel beantragt, kann so bei der Auszahlung erheblich Steuern sparen. Wie das Geld anschließend verwendet wird, steht Ihnen frei.

Lebensversicherung: Steuern zahlen – Unser Fazit

Steuern sind ein unliebsames Thema, tragen aber zum Allgemeinwohl bei. Trotzdem dürfen Sie jene Option wählen, welche zu Ihrer Situation am besten passt. Mit Hilfe eines guten Steuerberaters und unserem Service, können Sie die Steuerlast auf ein Minimum senken.

Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Lassen Sie sich jetzt von uns zum Verkauf, einer Kündigung sowie der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung beraten.

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