Lebensversicherung Auszahlung prüfen

Lebensversicherung Auszahlung prüfen

Wenn Sie eine bestehende Lebensversicherung prüfen lassen wollen, gibt es einen guten Grund dafür. Sie benötigen kurzfristig eine größere Geldsumme und wollen dafür keinen Kredit aufnehmen. Oder Sie wollen Ihre Anlagestrategie überdenken und checken, ob die Rendite noch erwartungsgemäß ist. Falls nicht, können Sie die Lebensversicherung verkaufen, vorzeitig kündigen oder beleihen.

Unser Ratgeber erklärt Ihnen, was Sie bei der Auszahlung beachten müssen, um für sich den maximalen Gewinn heraus zu holen.

Lebensversicherung prüfen lassen: Unsere Tipps

Ihre Lebensversicherung bringt Ihnen womöglich weniger ein als Ihnen versprochen wurde. Schlimmstenfalls kostet Sie diese sogar richtig Geld, welches anderswo besser angelegt wäre. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung prüfen lassen wollen, gilt es einiges zu beachten:

  • Ihr Versicherer teilt Ihnen den aktuellen Rückkaufswert mit. Parallel dazu sollten Sie den Vertrag von einem unabhängigen Berater prüfen lassen. Er kann Ihnen Alternativen vorschlagen, bei denen Ihre Auszahlung mehr Geld einbringt. Lassen Sie uns einmal unverbindlich darüber sprechen. Gern sofort am Telefon.
  • Auch über die Verbraucherzentrale können Sie die Auszahlung prüfen lassen, wenn Ihnen eine neutrale Meinung wichtig ist.
  • Sollte die Analyse eine geringe oder gar negative Rendite abwerfen, sollten Sie umdenken. Eine Kündigung stellt meistens die schlechteste Option dar (siehe unten).
  • Lebensversicherungen eignen sich nur bedingt für die Altersvorsorge. Diese Geldanlage wird als nicht mehr zeitgemäß betrachtet, da zu unflexibel und wenig rentabel.
  • Sie können die Lebensversicherung zur Auszahlung bringen, um damit einen Kredit abzulösen oder zumindest die monatliche Rate zu senken. Wenn Sie ein größeres Darlehen aufgenommen haben, macht es meist wenig Sinn, nebenbei eine Geldanlage zu besparen. Mit der Ausnahme, dass deren garantierte Zinsen weit über denen des Kredits liegen.
  • Wenn es Ihnen um die monatliche Belastung geht, darf die Lebensversicherung jederzeit beitragsfrei gestellt werden.
  • Lohnenswert sind heute nur noch alte Verträge, welche vor 2005 abgeschlossen wurden. Damals gab es noch recht hohe Garantiezinsen. Hier sollten Sie die Kündigung oder den Verkauf gut durchrechnen!

Der richtige Zeitraum für den Verkauf

Lebensversicherungen sind meist für mehrere Jahrzehnte angelegt. Das hier angesparte und verzinste Geld soll einmal Ihre Rente aufstocken. Zeitgleich genießen Ihre Hinterbliebenen den Versicherungsschutz, falls der Todesfall eintreten sollte.

Grob lassen sich kapitalbildende Lebensversicherungen in drei Phasen unterteilen:

  • Im ersten Drittel gilt es die Abschlusskosten zu tilgen. Damit bezahlen Sie den Berater sowie die Gesellschaft, welche Ihnen die Police ausgestellt hat. Eine Auszahlung in diesem Zeitraum geht unweigerlich mit einem Verlust einher.
  • Im zweiten Drittel beginnen Sie damit den Gewinn zu erwirtschaften. Es sind schon ein paar Zinsen sowie Überschussbeteiligungen geflossen. Ihr Guthaben ist nun real im Plus. Dies stellt meistens die beste Phase dar, um Ihre Lebensversicherung prüfen zu lassen.
  • Im letzten Drittel rückt nämlich die versprochene Schlusszahlung immer näher. Sofern sich an dieser die letzten Jahre nicht viel verschlechtert hat, heißt es durchhalten. Bedenken Sie jedoch, dass dieser Bonus keinesfalls fix ist. Leider ist es schon oft vorgekommen, dass Gesellschaften schlecht gewirtschaftet haben. Dann streichen sie die Schlusszahlung als erstes zusammen.

Diese Einteilung soll Ihnen als Wegweiser dienen, ist aber nicht in Stein gemeißelt. Beim Lebensversicherung verkaufen oder kündigen gilt es stets individuell zu prüfen. Ein seriöser Berater schaut über Ihren Vertrag und geht mit Ihnen alle Möglichkeiten durch. Eine auf Sie zugeschnittene Lösung ist wichtig, um die beste Entscheidung für Ihre Lebenssituation zu treffen.

Gern können Sie uns unverbindlich kontaktieren. Wir bewerten Ihre Lebensversicherung mit allen Aspekten.

Daraus setzt sich eine Lebensversicherung zusammen

Nur selten macht sich ein Versicherungsnehmer die Mühe und liest alles Kleingedruckte durch. Wäre dem so, würden wohl nicht so viele Policen abgeschlossen werden. Wenn Sie die Auszahlung prüfen lassen, sollten in der Aufstellung alle Positionen erwähnt werden, aus denen sich die Lebensversicherung zusammensetzt.

Garantierte Leistung: Die zugesicherte Verzinsung Ihres Guthabens über die festgelegte Laufzeit. An dieser Garantie darf die Gesellschaft nicht rütteln!

Zinsüberschuss: Bezeichnend für den Zinsgewinn aus Kapitalerträgen.

Bewertungsreserven: Der Wert Ihrer Kapitalanlagen ist nun höher als bei ihrem Kauf.

Schlussüberschuss: Eine extra Vergütung für alle die ihre Lebensversicherung bis zum Schluss halten.

Risikoüberschuss: Für den seltenen Fall, dass die Todesfallkosten geringer als kalkuliert ausfallen. Dann steht Ihnen ein gewisser Bonus zu.

Kostenüberschuss: Die Versicherung hat weniger Abschluss- und Verwaltungskosten decken müssen als erwartet.

Sicher ist hiervon wirklich nur der garantierte Zinssatz. Alles andere kann im Ermessen der versichernden Gesellschaft angepasst werden. Wirtschaftet diese schlechter als erwartet, wird man Ihnen dies von der Rendite abziehen. Sie machen sich dadurch zum Spielball und riskieren viel Geld, welches anderswo hätte besser angelegt werden können.

Lebensversicherung: Auszahlung prüfen & entscheiden

Sie haben für sich festgestellt, dass es Sinn machen würde, die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen. Als ersten Schritt sollten Sie die Police beitragsfrei stellen. Dazu genügt meist ein Anruf bei Ihrem Berater oder direkt in der Versicherungszentrale.

Damit sind Sie die monatliche Belastung los und können in Ruhe abwägen, wie nun mit der Police verfahren werden soll. Dafür stehen Ihnen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wenn Sie nun die Lebensversicherung kündigen wollen, möchten wir Ihnen davon abraten. In den meisten Fällen erzielen Sie damit nicht den maximalen Gewinn. Die Gesellschaft wird Ihnen den aktuellen Rückkaufswert ermitteln. Davon sind bereits die Kosten und ggf. Stornogebühren abgezogen. Auch eine fällige Kapitalertragssteuer führt der Versicherer direkt ab.
    • Tipp: Sollte sie die Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, kann diese eventuell widerrufen werden. Vom Bundesgerichtshof wurden dazu mehrere Urteile erlassen. Diese gehen auf eine mangelnde oder zu späte Information zum Widerrufsrecht ein. Sie dürfen in diesem Fall die Lebensversicherung widerrufen. Außerdem muss Ihnen die Gesellschaft einen Zinsausgleich zahlen, da Sie das Geld zwischenzeitlich hätten woanders anlegen können. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass dies nicht ohne Hilfe vom Anwalt klappt. Wir helfen Ihnen gern dabei und schauen über Ihren Vertrag drüber.
  • Sie sollten unbedingt prüfen, ob es sich lohnt Ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Dies ist theoretisch zu jedem Zeitpunkt möglich. Dabei bieten Sie die Police auf dem Zweitmarkt an. Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Ankäufern ein. Diese liegen fast immer über dem Rückkaufswert Ihrer Gesellschaft. Teilweise bleibt sogar der Versicherungsschutz erhalten. Kontaktieren Sie uns und wir sagen Ihnen, was Ihre Lebensversicherung beim Verkauf einbringen würde.
  • Wenn Sie die Auszahlung prüfen lassen wollen, um damit eine Finanzierung abzusichern, geht dies auch anders. Sofern es Ihr Vertragswerk zulässt, können Sie die Police beleihen. Dabei wird ein festgelegter Betrag entnommen, welcher Ihnen als Eigenkapital dient. So erhalten Sie vielleicht doch noch die Zusage Ihrer Bank. Wichtig ist nur, dass Sie den Betrag vor Laufzeitende wieder begleichen.

Lebensversicherung auszahlen lassen: Wann werden Steuern fällig?

Zuletzt seit noch die größte Angst von Sparern erwähnt: Steuern zahlen! Überall wo Geld für Sie arbeitet und Zinsen erwirtschaftet, ist das Risiko gegenwärtig, Abgaben an den Fiskus leisten zu müssen. Falls dies auf die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung zutrifft, wird dies die Gesellschaft bzw. der Ankäufer übernehmen.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen, welche es zu prüfen gilt:

  • Policen mit einem Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005 werden meist steuerfrei behandelt.
  • Haben Sie die Lebensversicherung später abgeschlossen, setzt das Finanzamt ggf. nur die halbe Besteuerung an. Dies trifft auf alle Verbraucher zu, welche bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht haben. Bei Verträgen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr.
  • Bei Auszahlung setzen die Versicherungen die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent an. Manche Umstände können sich jedoch mildernd auswirken. Sie können das Geld durch eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung zurückholen. Hilfe erhalten Sie von einem Steuerberater, welcher Ihre Erklärung für das Jahr der Auszahlung anfertigt.
  • Wenn Sie Renditen aus verschiedenen Geldanlagen erhalten, wird der Sparerpauschbetrag in aller Regel zuerst bei der Lebensversicherung angesetzt. Das sind immerhin 801 Euro für Sie bzw. 1.602 Euro für Zusammenveranlagte.

Auch wegen der steuerlichen Belastung, sollten Sie unbedingt professionellen Rat aufsuchen. Lassen Sie uns jetzt einmal unverbindlich telefonieren!

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