Was geschieht mit der Lebensversicherung bei Scheidung?

Lebensversicherung und die Scheidung

Was geschieht mit der Lebensversicherung bei Scheidung?

Nicht immer klappt es mit dem gemeinsam geführten Leben bis ans Ende aller Tage. Wenn die Scheidung im Raum steht, gibt es viel zu klären. Besonders einschneidend sind die Verhandlungen bei den Finanzen. Gesetzlich ist vieles klar geregelt, aber eben nicht alles. Wie verhält es sich bspw. mit der Lebensversicherung, wenn die Scheidung eintrifft?

Schließlich wurde sie als Hinterbliebenenschutz abgeschlossen. Tritt der Todesfall nicht ein, kann über die angesparte Summe frei verfügt werden. Doch hat der Ex-Ehepartner ein Anrecht auf teilweise Auszahlung? Wir klären es heute.

Aufteilung des Vermögens

Um die Frage klären zu können, braucht es ein Verständnis für die Begriffe „Zugewinnausgleich“ und „Versorgungsausgleich“. Danach wird entschieden, wie es sich mit Ihrer Lebensversicherung bei Scheidung verhält.

Neben der Aufteilung gemeinsam angeschaffter Güter, geht es auch im die sogenannten Vermögenswerte. Alles was mit Geldanlagen und Altersvorsorge zu tun hat, kommt jetzt auf den Prüfstand.

Von Vorteil ist es, wenn Sie in einem Ehevertrag klare Verhältnisse geregelt haben. Doch meistens hat man ja aus Liebe geheiratet und einen solchen Vertrag bewusst nicht abgeschlossen. Dann gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Aus diesem geht eine gleichmäßige Berechtigung am Vermögen hervor, welches zu Zeiten der Ehe aufgebaut wurde.

Wer Vermögen eingebracht hat, darf dieses auch für sich behalten. Wichtig ist die Belegbarkeit aller Guthabenstände zum Beginn der Ehe. Damit lässt sich eine Differenz zu aktuellen Kontoständen ermitteln. Anschließend wird dieser Betrag für den Zugewinnausgleich herangezogen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt es alles 50:50 zu teilen. Was übrigens auch für angehäufte Schulden anzuwenden ist.

Über den Versorgungsausgleich werden außerdem Ungleichheiten berücksichtigt. Ein Ehepartner blieb bspw. für die Erziehung der Kinder daheim. Folglich konnte er kein Einkommen generieren und wenig bis gar nichts zu seinen Rentenansprüchen beitragen.

Auch hier setzt man den Ehebeginn und den Scheidungszeitpunkt ins Verhältnis. Rentenansprüche stehen dem Partner jeweils zu 50% zu. Hierbei gilt es auch zusätzliche Renten (Riester etc.) anzurechnen.

Wie läuft es mit der Lebensversicherung bei Scheidung ab?

Zu welchem der beiden Verfahren zählt nun Ihre Lebensversicherung?

Zugewinnausgleich: Hierbei erfolgt die einmalige Auszahlung des Guthabens. Dazu gehören auch Verträge mit Rentenwahlrecht. Jedoch dürfen Sie davon nicht Gebrauch machen, bevor der Scheidungsantrag seine Rechtshängigkeit erreicht hat.

Versorgungsausgleich: Hierzu zählen private Rentenversicherungen, weil sie mit einer lebenslangen Rente verbunden sind. Dasselbe ist für Verträge mit Kapitalwahlrecht anzuerkennen (sofern dieses noch nicht genutzt wurde).

Kapitalgedeckte Lebensversicherungen fallen somit unter den Zugewinnausgleich. Denn zum Vertragsende findet die einmalige Auszahlung statt.

Als Basis der Berechnung dient dabei der ermittelte Rückkaufswert. Dieser summiert sich als Zugewinn zum Rest der gemeinsamen Vermögenswerte. Wurde die Police vor der Eheschließung erstellt, so darf nur der Anteil berechnet werden, welcher während des Zeitraums der Ehe eingezahlt wurde.

Führten beide Partner während der Ehe je eine Lebensversicherung, werden diese aufgerechnet und geteilt.

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