Lebensversicherung Auszahlung
Lebensversicherung Auszahlung
Bei Lebensversicherungen handelt es sich um eine langfristige Geldanlage. Zwar steht der Versicherungsschutz im Mittelpunkt, doch viele rechnen ebenso mit der späteren Auszahlung. Wenn dieser Zeitpunkt einmal erreicht ist, kommt häufig das böse Erwachen. Plötzlich fällt die versprochene Schlusszahlung kleiner aus als gedacht. Auf dem Weg dorthin fallen außerdem Abschluss- und Verwaltungskosten an. Dann haben Sie jahrelang hart gespart und erhalten deutlich weniger zurück als Ihre Rechnung ergab.
Warum dies so ist und welche Alternativen Sie haben, darum geht es in diesem Ratgeber. Wenn Ihr aktueller Bescheid unter Ihren Erwartungen liegt, sollten Sie jetzt weiterlesen.
Potential und Gefahren vom Schlussüberschuss
Kapitallebensversicherungen werben nur zu gern mit ihrem Schlussüberschuss. Dabei wird eine erhöhte Beteiligung in Aussicht gestellt, sofern der Sparer bis zum Laufzeitende durchhält. Allerdings gibt kein Versicherer irgendeinen Garantiewert an. Ähnlich verhält es sich mit einer möglichen Überschussbeteiligung pro Jahr.
Beides gute Argumente, welche aber auf keiner Substanz begründet sind. Einzig der vereinbarte Garantiezins steht Ihnen zu. Wohingegen der Schlussüberschuss immer angepasst werden kann. Da geht es mitunter um mehrere Tausend Euro. Beachten Sie also deshalb die Prognose auf Ihrem jährlichen Bescheid. Sollte diese immer weiter sinken, ist Vorsicht geboten. Ein schleichend schrumpfender Betrag fällt nicht sofort ins Auge.
So sollten Sie vorgehen:
- Wenn Sie mit der bevorstehenden Auszahlung Ihrer Lebensversicherung unzufrieden sind, gibt es mehrere Optionen. Befindet sich die Police im letzten Drittel ihrer Laufzeit, sollten Sie diese beibehalten. Wohingegen im ersten Drittel meist noch die Abschluss- und Verwaltungskosten mit getilgt werden. Mittendrin ergibt sich ein Zeitfenster, welches ideal wäre um Ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Dazu gleich mehr!
- Sollte Ihr Vertrag abgelaufen und die Summe somit zuteilungsreif sein, braucht es Einblick in die Bewertungsreserven. Sie können auf diese Einsicht bestehen. Weigert sich Ihr Versicherer, so berufen Sie sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juni 2018 (Az. IV ZR 201/17).
- Sie können Ihren Vertrag und dessen Auszahlung auf Verhältnismäßigkeit prüfen lassen. Einige Verbraucherzentralen bieten dies gegen ein Entgelt an. Eine Beschwerde kann zudem bei der Bundesfinanzaufsicht oder einem Ombudsmann eingereicht werden.
- Sollten sich ein höherer Anspruch herausstellen und Ihr Versicherer die Auszahlung der LV-Police verweigern, beschreiten Sie den Rechtsweg. Das erwähnte BGH-Urteil spricht zumindest für gute Chancen Ihrerseits.
Wie viel bekomme ich für meine Lebensversicherung?
Ihre Lebensversicherung setzt sich aus mehreren Aspekten zusammen. Einige davon sind garantiert, andere können von der Gesellschaft nach Bedarf nach unten korrigiert werden.
Garantiezins: Die fest vereinbarte Verzinsung muss Ihnen der Versicherer immer zahlen und zwar auf die insgesamt angesparte Summe. Egal wie sich der Leitzins entwickeln sollte, der Garantiezins bleibt bestehen.
Zinsüberschuss: Einer der unbekannten Faktoren, da Ihnen kein fixer Zinsüberschuss garantiert werden kann.
Bewertungsreserven & Schlussüberschuss: Es kommt vor, dass der Wert der Kapitalanlagen nun höher liegt als bei Ihrem Kauf. Ein etwaiger Schlussüberschuss wird bei Vertragsende endgültig berechnet und ausgezahlt.
Risikoüberschuss: Sollten im versicherten Zeitraum weniger Todesfälle eintreten als angenommen, bildet der Versicherer ein finanzielles Polster. Dies kann er seinen Kunden gutschreiben.
Kostenüberschuss: Hier hat der Versicherer anfangs mehr Abschluss- und Verwaltungskosten kalkuliert als tatsächlich entstanden sind. Dann steht Ihnen eine Gutschrift der Differenz zu. Allerdings geschieht dies in der Praxis nur äußerst selten.
Wenngleich der Garantiezins den Löwenanteil Ihrer Rendite ausmacht, sind die anderen Positionen nicht unwichtig. Wie viel Ihnen bei der Auszahlung tatsächlich zusteht, hängt von der Wirtschaftlichkeit des Versicherers ab. Dieser muss ggf. noch seine Aktionäre zufriedenstellen. Nicht selten wird deren Wohl über das der Sparer gestellt.
Wahl der Auszahlungsform
Wenn Sie mit der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung einverstanden sind, wird Ihnen die Wahl gelassen. Viele Kunden tendieren zur sofortigen Einmalauszahlung. Was aber steuerlich und finanziell nur selten Sinn ergibt. Eine Ausnahme wäre zum Beispiel, dass Sie eine Immobilie finanzieren oder den letzten Betrag direkt tilgen möchten.
In vielen Fällen lohnt die monatliche Teilauszahlung, denn diese gilt für den Rest Ihres Lebens und ist garantiert! Natürlich stellt dies ein gewisses Risiko dar, da Sie nie wissen, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt. Diese Entscheidung sollte also vor allem von Ihrem gesundheitlichen Zustand abhängig gemacht werden.
Gefahren für die Auszahlung
- 2014 nahm sich die Bundesregierung einer Reform der Lebensversicherungen an. Es ging darum, dass die anhaltend niedrigen Leitzinsen die Versicherer finanziell schwer belasteten. Denn diese mussten aus Millionen von Altverträgen immer noch hohe Garantiezinsen zahlen. Die Gesetzesänderung ermöglichte es, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven deutlich verringert werden durften. Ohne rechtliche Konsequenzen durch Massenklagen befürchten zu müssen.
- In fast allen Fällen werde bei Auszahlung einer Lebensversicherung auch Steuern fällig. Hierbei kommt es auf Laufzeit, Alter des Versicherten sowie den Zeitpunkt vom Vertragsabschluss an. Durch die individuelle Anrechnung, können wir hier keinen allgemeinen Steuersatz nennen. Sinnvoll ist es, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Lief der Vertrag bis dahin schon mindestens zwölf Jahre, wird nur die Hälfte der Rendite versteuert.
- Was geschieht mit der Auszahlung einer Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit? Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass zunächst Rücklagen aufgebraucht werden müssen, bevor Hilfe vom Staat angenommen werden darf. Vorzeitig darf ein Vertrag nur in Härtefällen aufgekündigt werden. Verluste von mehr als 10 Prozent des Zeitwerts sind nicht zulässig. Clever ist es, wenn mit dem Versicherer ein sogenannter „Verwertbarkeitsausschluss“ vertraglich festgehalten wird. Dann darf das angesparte Kapital tatsächlich erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Bis dahin kommen weder Sie noch das Arbeitsamt an die Summe heran.
Ihre Lebensversicherung verkaufen statt auszahlen lassen
Nun zur versprochenen, vielleicht besten Alternative. Vorausgesetzt Sie befinden sich nicht schon fast am Ende der Vertragslaufzeit, können Sie den Verkauf Ihrer Lebensversicherung in Betracht ziehen. Hierbei wird Ihre Police auf dem Zweitmarkt angeboten. Sie können von verschiedenen Ankäufern Vorschläge einholen, wie viel diese auszahlen würden. Dies stellt übrigens auch fast immer die beste Option dar, statt Ihre Lebensversicherung zu kündigen.
Sie entscheiden sich für einen Ankäufer und dieser übernimmt dann alles Weitere für Sie. Ggf. können Sie sogar den gewährten Versicherungsschutz behalten.
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Auszahlung der Lebensversicherung: Weitere Alternativen
Wir stehen für eine umfassende Beratung ein. Weshalb wir Ihnen nicht die weiteren Alternativen verschweigen wollen, welche unter gewissen Umständen für Sie geeignet sind.
Beitragsfrei stellen: Geht es Ihnen um die monatliche Belastung, welche zum nächsten Abbuchungsdatum wegfallen soll? Dann können Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen lassen. Dazu genügt ein Anruf bei Ihrer Gesellschaft. Gleich darauf sollten Sie sich mit den Möglichkeiten vertraut machen, welche Sie statt einer Auszahlung nutzen könnten.
Beleihung: Sie können einen gewissen Teil Ihres Sparbetrags als Sicherheit angeben. Dazu wird Ihre Lebensversicherung beliehen. Ideal um eine Immobilien- oder Autofinanzierung doch noch realisieren zu können. Wichtig ist dabei nur, dass Sie den entnommenen Betrag auch wieder einzahlen müssen und zwar vor Laufzeitende.
Lebensversicherung widerrufen: Eventuell zählen Sie zu jenem Personenkreis, welche ihre Lebensversicherung legitim widerrufen dürfen. Dies betrifft fast alle Verträge mit Abschlussdatum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007. Bei diesen wurden Fehler im Widerrufsrecht gefunden. Stellenweise wurde auch nur ungenügend oder zu einem verspäteten Zeitpunkt über den Widerruf aufgeklärt.
Was sich für Sie am meisten lohnt, können wir nach einer individuellen Prüfung herausfinden. Lassen Sie sich von uns beraten!
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