Lebensversicherung Rückkaufswert

Lebensversicherung Rückkaufswert

Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte sich zunächst den aktuellen Rückkaufswert mitteilen lassen. Dabei gibt es oft böse Überraschungen, weil Versicherungsnehmer mit deutlich mehr gerechnet haben. Schuld daran sind diverse Kosten, welche im Kleingedruckten schnell überlesen werden.

Wir gehen mit Ihnen den Prozess der Rückkaufswertermittlung durch. Plus die möglichen Alternativen zur Kündigung. Erfahren Sie, warum ein Verkauf fast immer besser ist als die Police zu kündigen.

Kurzfassung:

  • Beim Rückkaufswert handelt es sich um die aktuelle Summe, welche Ihnen der Versicherer jetzt bei Kündigung auszahlen würde.
  • Durch Abschluss- und Verwaltungskosten, sowie andere Aspekte, fällt die Geldanlage meist deutlich geringer aus als erwartet.
  • Der gebotene Rückkaufswert muss nicht akzeptiert werden, da es einige zumeist lukrativere Alternativen gibt.
  • Statt vorschnell zu handeln, sollten Sie einen kompetenten Fachmann über Ihre Police schauen lassen. Dieser kann Ihnen verschiedene Lösungsansätze vorschlagen.

Was es bei der Rückkaufswertermittlung zu beachten gilt

Der Wortbestandteil „Rückkauf“ definiert bereits, dass es sich um eine Auszahlungssumme handelt. Dieser wird vom Versicherer geboten, falls Sie jetzt die Kündigung einreichen würden.

Dabei beachtet die Gesellschaft…

… wie viel Geld Sie bereits eingezahlt haben.

… welche Zinsen in dieser Zeit erwirtschaftet wurden.

… wie hoch die Kosten für Abschluss und Verwaltung sind.

… ob Stornogebühren vertraglich festgehalten wurden.

… welche Klauseln zur vorzeitigen Kündigung das Vertragswerk noch beinhaltet.

Bei entsprechender Rendite und Laufzeit, müssen Sie zudem noch mit der Kapitalertragssteuer rechnen. Die meisten genannten Faktoren wirken sich negativ auf den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung aus.

Ablauf um den Rückkaufswert zu beanspruchen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und somit den Rückkaufswert beanspruchen wollen, ist der Ablauf dreigeteilt:

  1. Sie teilen schriftlich die Kündigung mit und halten dabei die festgesetzten Fristen aus dem Vertrag ein.
  2. Die Versicherungsgesellschaft berechnet den Rückkaufswert. Hierbei spielen die oben genannten Faktoren mit hinein. Der eingezahlten Summe stehen Kosten und Gebühren gegenüber. Ggf. muss auch noch Kapitalertragssteuer abgeführt werden.
  3. Es erfolgt die Auszahlung vom Rückkaufswert. Dieser liegt fast immer unter den Erwartungen des Versicherungsnehmers.

Aufgrund der vielen Faktoren, können Sie keine realistische Rückkaufswertermittlung selbst berechnen. Wenn Sie diesen lediglich erfahren wollen, wird die Police nicht gekündigt, sondern schriftlich der aktuelle Stand erfragt. Auf diesem Bescheid sollte der Rückkaufswert stehen.

Wenn Sie dann der Meinung sind, dass die gebotene Summe deutlich zu niedrig ausfällt, sollte ein unabhängiger Fachmann darüber schauen. Dieser kann Ihnen auch mehr zu den möglichen Alternativen sagen. Denn mittlerweile stellt die Kündigung nicht mehr die einzige Option dar.

Deshalb schwankt der Rückkaufswert so stark

Vielleicht ist es Ihnen schon bei den jährlichen Bescheiden aufgefallen. In diesen Zwischenberichten sind oft Schwankungen im Rückkaufswert zu erkennen. Dies ist auf die Entwicklung der Geldanlage zurückzuführen, in welche Sie investiert haben.

Fondsgebundene und kapitalbildende Lebensversicherung gelten heute nicht mehr als gute Lösung. Den Garantiezins muss Ihnen die Gesellschaft in jedem Fall auszahlen. Allerdings kann sie an verschiedenen Stellschrauben drehen, um in schwierigen Zeiten kein Minusgeschäft einzufahren. Beliebt ist bspw. die Senkung der Schlusszahlung, mit der gern geworben wird. Wer hier all die Jahre durchgehalten hat, erlebt dann plötzlich dunkle Zeiten. Doch vertraglich wurde dies festgehalten, sodass es fast kein Entkommen gibt.

Die drei Phasen der Lebensversicherung

Eine solche Police ist auf einen langen Zeitraum angelegt. Meist betragen die Laufzeiten 20, 30 Jahre oder noch länger. Mit dem Ziel, dass das Geld zur Rente ausbezahlt werden soll.

Dabei lässt sich eine Lebensversicherung pauschal in Drittel einteilen:

  • Im ersten Drittel tilgen die eingezahlten Beiträge die Abschluss- und Verwaltungskosten. Letztere laufen zwar konstant weiter, sind aber irgendwann verhältnismäßig gering. Dazu muss sich erst einmal genügend Kapital angesammelt haben.
  • Genau darum geht es im zweiten Drittel, denn nun sind die einmaligen Kosten abbezahlt. Die Rendite erwirtschaftet ein reales Plus.
  • Wer es bis zum letzten Drittel geschafft hat, für den heißt es durchhalten. Eine potentiell hohe Schlusszahlung winkt.

Wer im ersten Drittel den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung beanspruchen möchte, nimmt ein Minusgeschäft in Kauf. Dies sollte in finanziellen Notlagen nur als allerletzte Option genutzt werden. Im zweiten Drittel erscheint die Kündigung schon sinnvoller, während man in den letzten Jahren auf eine zufriedenstellende Schlusszahlung hofft. Dass dies nicht immer der Fall ist, hat die Vergangenheit leider schon oft bewiesen.

Lebensversicherung verkaufen statt kündigen

Bevor Sie also den gebotenen Rückkaufswert in Anspruch nehmen, raten wir Ihnen die weiteren Optionen zu prüfen.

Sehr oft stellt sich der Verkauf als lohnenswerter heraus. Hierbei können Sie stellenweise bis zu 30% mehr Geld ausbezahlt bekommen. Ihre Police wird auf dem Zweitmarkt angeboten, wo Ankäufer ein Gebot abgeben. Diese interessieren sich vorrangig für den Garantiezins und wollen die Versicherung fortführen. Im Gegenzug bieten sie Ihnen höhere Summen an.

Je nach Vertragswerk, bleiben Sie bis zum Ende der Laufzeit in der Police eingetragen. Somit erlischt Ihr Versicherungsschutz nicht.

Ob es sich lohnt Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, statt direkt zu kündigen, muss individuell geprüft werden. Kein seriöser Berater wird Sie zu dieser Möglichkeit raten, solange er nicht das Vertragswerk und Ihre persönliche Situation kennengelernt hat.

Was geschieht mit dem ausgezahlten Geld?

Wer die maximale Rendite für Sie im Sinn hat, wird zugleich nach der Verwendung fragen. Sollten Sie Schulden begleichen wollen oder eine Finanzierung planen, liegt der Fall klar auf der Hand.

Erfolgte der Verkauf bzw. die Kündigung aufgrund einer zu geringen Rendite, braucht es ein gutes Anlagekonzept. Größere Summen könnten Sie splitten und auf verschiedene Möglichkeiten teilen. Niedrige vierstellige Beträge investieren Sie dann lieber auf einmal.

Dabei gilt es Ihre Risikobereitschaft zu berücksichtigen und wann Sie das Geld zur freien Verfügung haben möchten. Auch deshalb sollten Sie einen fachkundigen Berater kontaktieren.

Wir schauen gern einmal unverbindlich über Ihren Vertrag und hören, was Sie dazu zu sagen haben.

Weitere Alternativen für Ihre Lebensversicherung

Das war bis hierhin ganz schön viel Input und Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Um die weitere finanzielle Belastung zu vermeiden, können Sie die Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Dazu genügt meist ein Anruf bei der Gesellschaft. In den kommenden Wochen können Sie dann die Optionen nach Ihrem persönlichen Nutzen abwägen. Dazu zählen auch folgende zwei Möglichkeiten:

  • Durch einige Gerichtsurteile besteht die Chance, dass Sie die Lebensversicherung widerrufen können. Dies betrifft viele Verträge, welche zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Hier stellten die Richter fest, dass über das Widerrufsrecht zu spät und/oder mangelhaft informiert worden ist. Stellenweise waren die Informationen auch fehlerhaft. Wir schauen gern über Ihren Vertrag, wenn er in den genannten Zeitraum fällt.
  • Wollen Sie den Rückkaufswert der Lebensversicherung für eine Finanzierung nutzen, muss diese nicht gleich gekündigt werden. Viele Verträge erlauben eine Beleihung. Sie entnehmen temporär Geld, um es als Sicherheit bei der Bank anzugeben. Der Betrag muss lediglich vor Laufzeitende wieder in die Lebensversicherung zurückgeflossen sein.

Manche Versicherungen besitzen keinen Rückkaufswert

Abschließend müssen wir erwähnen, dass nicht jede Lebensversicherung einen Rückkaufswert bietet. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, fließen die Beiträge ausschließlich in Ihren Versicherungsschutz. Auch einige Formen der Rentenversicherung erlauben keine Rückkaufswertermittlung.

Genug der Worte, es ist Zeit zu handeln! Lassen Sie uns unverbindlich über Ihre Police schauen. Anschließend besprechen wir die möglichen Alternativen und welche davon für Sie in Frage kommt.

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