Lebensversicherung auszahlen lassen

Lebensversicherung auszahlen lassen

Sie können sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen, wann Ihre finanzielle Situation danach verlangt. Doch häufig erleben Kunden eine böse Überraschung, wenn ihnen der Rückkaufswert mitgeteilt wird. Dieser liegt meist weit unter der Erwartung, da Versicherer noch einige Kosten geltend machen. Eventuell muss auch noch Kapitalertragssteuer abgeführt werden.

Seine Lebensversicherung zu kündigen, stellt in fast allen Fällen die schlechteste Option dar. Welche Alternativen Sie haben und warum der Verkauf lukrativer sein kann, darum geht es heute.

Der Traum einer tollen Geldanlage

Wenn Versicherungen mit Geldanlagen kombiniert werden, steht der Gewinner schnell fest und Sie sind es vermutlich nicht! Lebensversicherungen werden als ein tolles Produkt zur Altersvorsorge beworben. Dabei fällt die Verzinsung meist sehr niedrig aus. Dies soll mit der versprochenen Überschussbeteiligung korrigiert werden. Am Ende lockt sogar fast immer eine Schlusszahlung, falls Sie die Laufzeit durchgehalten haben.

Den Vorteilen stehen Abschluss- und Verwaltungskosten gegenüber. Ob sich das wirklich für Sie rechnet, muss im Einzelfall geprüft werden. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherungsnehmer kein gutes Geschäft, wenn es ihnen vorrangig um ein Anlageprodukt geht. Im Mittelpunkt steht nämlich der Versicherungsschutz.

Weshalb es nahezu immer besser ist, seine Versicherung von der Geldanlage zu trennen.

Lebensversicherung auszahlen lassen: Gute Gründe

  • Sie benötigen kurzfristig Geld
  • Sie wollen das Geld in bessere Anlageprodukte investieren
  • Sie hatten sich mehr Rendite erhofft
  • Ihnen wurden die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verschwiegen
  • Die Überschussbeteiligung entspricht nicht Ihren Erwartungen
  • Sie haben das Vertrauen in Ihren Versicherer verloren
  • Der Versicherungsschutz wird nicht mehr benötigt

Lebensversicherungen sollen Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell absichern. Wenn Sie diesen Schutz nicht mehr benötigen, kann die Police gekündigt werden. Dasselbe gilt, falls Sie die liquiden Mittel anderweitig verwenden müssen bzw. wollen. Das kann eine unerwartet teure Autoreparatur oder eine hohe Handyabrechnung des Nachwuchses sein, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Sehr häufig wird mit uns auch Kontakt aufgenommen, weil die damit verbundene Geldanlage zu wenig abwirft. Denn sollte alles ohne Zwischenfall verlaufen, soll die Lebensversicherung ein Polster für Ihre Rente bieten.

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Während Beratungen wird häufig nicht auf die Kosten eingegangen. Berater und Gesellschaft wollen schließlich bezahlt werden. Was Sie alles im Kleingedruckten des Vertrags nachlesen können. Doch wer macht das schon?

Stattdessen wurden Ihnen die schönsten Renditeentwicklungen vorgerechnet. Und erst die Überschussbeteiligungen, welche die LV so richtig lukrativ machen sollen.

Nach Jahren des Ansparens haben Sie den jährlichen Bescheid erhalten und sind nun ins Umdenken gekommen. Als gute Geldanlage eignet sich die Lebensversicherung nämlich nur selten!

Lebensversicherung kündigen: Die Probleme

Wie bereits erwähnt, können Sie sich vorzeitig die Lebensversicherung auszahlen lassen. Dann müssen Sie jedoch einige Abstriche in Kauf nehmen.

Abschlussgebühren: Sie haben den Vertrag unterzeichnet und waren dabei guter Dinge. Auch Ihr Berater freut sich, denn er bekommt eine Vermittlungsprovision. Diese ist in den Abschlusskosten enthalten, von denen Sie zunächst nichts bemerken. Ihr Kontostand beginnt nun im Minus und muss erst durch mehrere Beiträge ins Plus gebracht werden. Eine frühe Kündigung birgt deshalb die Gefahr eines Verlustgeschäfts.

Verwaltungskosten: Mit Ihrem ersten Jahresbescheid teilt Ihnen der Versicherer mit, dass Sie nicht nur Abschlussgebühren, sondern auch Verwaltungskosten zu entrichten haben.

Genau aus diesen zwei Gründen lohnt sich die Kündigung in den ersten Jahren gar nicht. Der Rückkaufswert ist so gering, dass Sie noch keinen realen Gewinn erzielt haben.

Steuern: Einzig positiv ist dabei, dass Sie noch keine Steuern zahlen müssen, solange Ihre Anlage rechnerisch im Minus verweilt. Dies ändert sich mit jedem weiteren Jahr. Zinsen und Überschussbeteiligungen sammeln sich an. Wenn Sie jetzt die Lebensversicherung kündigen, hält das Finanzamt die Hände auf. Wovon Sie mit dem Bescheid zum potentiellen Rückkaufswert erfahren. Ihr Versicherer teilt Ihnen den Steuerabzug mit und führt das Geld auch direkt ab.

Daher raten wir Ihnen dazu, vorerst eine Anfrage zu stellen, wie viel Sie sich derzeit auszahlen lassen könnten. Mit diesem Angebot können Sie vergleichen, statt direkt die Kündigung in Auftrag zu geben.

Verkaufen statt kündigen: Das spricht dafür

Sie können sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen, aber besser auf anderem Wege. Bei einem Verkauf wird Ihre Police auf dem Zweitmarkt angeboten. Großinvestoren haben ein Interesse daran diese weiterzuführen. Dafür bieten sie Ihnen einen Betrag welcher meist über dem Rückkaufswert der Gesellschaft liegt. Eventuell können Sie sogar den Versicherungsschutz behalten.

Gerne beraten wir Sie dazu und schauen einmal auf Ihren Vertrag. Lassen Sie uns dazu unverbindlich telefonieren. Vergleichen lohnt sich definitiv!

Wichtig: Eine Lebensversicherung sollte niemals weiter geführt werden, falls Sie anderweitig Schulden haben. Begleichen Sie diese lieber, bevor sich noch größere Verpflichtungen ansammeln.

Das umfassende Anlagekonzept

Wenn Sie die Lebensversicherung vorrangig als Anlageprodukt abgeschlossen haben, stellt diese nur ein Standbein von vielen dar. Hinzu kommt Ihre persönliche Situation und warum Sie die Lebensversicherung auszahlen lassen wollen.

Im letzten Drittel der Laufzeit lohnt sich die Kündigung meist nicht mehr. Dann haben Sie die Abschluss- und Verwaltungskosten schon längst getilgt. Nun winkt die vereinbarte Schlusszahlung. Da würden Sie viel Geld verschenken.

Doch auch dies muss stets individuell beurteilt werden. Lassen Sie uns daher über Ihr Anlagekonzept sprechen und wie dieses ggf. optimiert werden könnte.

Weitere Alternativen

Abhängig von Ihrer Situation und dem Vertragswerk, können Sie noch weitere Optionen in Betracht ziehen.

Lebensversicherung widerrufen: Wenn Sie die Police zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, besteht ggf. ein Recht auf Widerruf. Der Bundesgerichtshof stellte in einigen Urteilen fest, dass es häufig zu Fehlern bei der Belehrung vom Widerrufsrecht kam. Sollten Sie davon betroffen sein, muss die Gesellschaft Ihre gesamten Beiträge zurückerstatten. Plus eine Verzinsung wegen Nutzungsausfalls, da Sie das Geld in dieser Zeit woanders hätten anlegen können. Lassen Sie sich hierbei von einem Anwalt unterstützen und das Vertragswerk prüfen.

Beleihen statt kündigen: Verfolgt die Kündigung das Ziel der kurzfristigen Liquidität, können Sie die Lebensversicherung auch beleihen. Der vereinbarte Betrag wird entnommen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. So könnte es doch noch mit Ihrer Finanzierung vom Eigenheim o.Ä. klappen. Wichtig ist hierbei, dass Sie das geliehene Geld vor Laufzeitende wieder einzahlen!

Vorerst beitragsfrei stellen: Wenn Sie sofort die monatliche Belastung einstellen wollen, genügt meist ein Anruf bei Ihrem Versicherer. Dieser stellt die Police beitragsfrei. Ab dann können Sie die verschiedenen Möglichkeiten in Ruhe durchgehen. Lassen Sie sich nur nicht zu viel Zeit, denn die Verwaltungskosten werden weiterhin berechnet!

Wann müssen Steuern gezahlt werden?

Ein letzter Aspekt, welcher oft vom Verkauf abhält, ist die Sorge um zu zahlende Steuern. Diese werden nur in bestimmten Situationen fällig:

  • Lebensversicherungen mit einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 sind ggf. komplett steuerfrei.
  • Jüngere Verträge sind nur zur Hälfte steuerfrei. Allerdings auch nur dann, wenn die Auszahlung nach dem Erreichen des 60. Lebensjahr erfolgt. Neuverträge ab 2012 sehen sogar erst das 62. Lebensjahr vor.
  • Versicherungen führen die 25 Prozent Kapitalertragssteuer zur Gänze ab. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, ist eine Rückgabe nur mit einer korrekt ausgefüllten Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr möglich. Dann berechnet der Fiskus allerdings den individuellen Steuersatz. Daraus ergeben sich bei mittleren bis hohen Einkommen meist Steuervorteile.
  • Der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagten) wird vorzugweise bei der Lebensversicherung angesetzt.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater erklären, wie sich das Meiste aus der Besteuerung heraus holen lässt.

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Lebensversicherung Kündigung: Vorteile und Nachteile einer vorzeitigen Kündigung bei einer Lebensversicherung.

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