Lebensversicherung kündigen: Alternativen die Sie kennen sollten
Nur in seltenen Fällen lohnt sich die Kündigung Ihrer Lebensversicherung am meisten. Wir erklären heute, welche Alternativen Sie nutzen können.
Deshalb lohnt sich die Kündigung fast nie
Der Wunsch seine Lebensversicherung zu kündigen, der entsteht meist innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss. Dann stellen viele Versicherungsnehmer nämlich fest, dass die Rendite geringer ausfällt als gedacht.
Nun sieht es so aus, dass die Police in ihren ersten Jahren noch kein reales Plus erwirtschaftet. Dies ist den hohen Abschluss- und Verwaltungskosten geschuldet. Denen stehen die garantierten Zinsen und Überschussbeteiligungen gegenüber. Es braucht einige Jahre, bis sich hier das Verhältnis ins Positive umdreht.
Kündigen Sie die Lebensversicherung zum falschen Zeitpunkt, erhalten Sie weniger als Ihre geleisteten Beiträge ausbezahlt. Oftmals berechnet die Gesellschaft sogar Stornogebühren, weil der Vertrag vorzeitig beendet wurde.
Alternativen zur Kündigung
Sie können auf mehrere Alternativen zurückgreifen. Welche davon gewählt wird, ist mit Ihren Wünschen abzustimmen. Wollen Sie das Geld ausbezahlen und als Eigenkapital bei einer Finanzierung einbringen? Soll die Summe anderweitig mit besserer Verzinsung angelegt werden?
Abhängig von Ihrer Entscheidung, passt eine der folgenden Alternativen:
Lebensversicherung verkaufen
In den meisten Fällen wollen Sie einfach nur so viel Geld wie möglich ausbezahlt bekommen. Der gebotene Rückkaufswert gibt dies nur selten her. Stattdessen empfehlen wir Ihnen die Police auf den Zweitmarkt einzustellen. Ankäufer geben Summen ab, welche sie bereit wären zu bezahlen, um Ihre Lebensversicherung fortzuführen.
Interessant: Bei dieser Alternative bleibt oftmals ein Teil oder gar der gesamte Versicherungsschutz bestehen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Verkauf einer Lebensversicherung bis zu 30% mehr einbringt als die Kündigung. Lassen Sie sich dazu von uns beraten und ein Angebot machen. Ein Anruf genügt!
Lebensversicherung beleihen
Sie benötigen mehr Eigenkapital für eine Finanzierung, wollen aber nicht Ihre Lebensversicherung kündigen? Wenn es das Vertragswerk zulässt, können Sie die Beleihung aushandeln.
Dabei wird ein festgelegter Betrag entnommen, ohne die Police aufzulösen. Dieses Kapital bringen Sie in die Finanzierungsgespräche mit ein. Ihre Chancen auf das Darlehen steigen und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Wichtig: Sie müssen die gewährte Summe bis zum Vertragsende wieder einzahlen, um die versprochenen Zinsen und Boni zu erhalten.
Lebensversicherung widerrufen bzw. rückabwickeln
Bei älteren Verträgen besteht die Chance auf Widerruf bzw. Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung.
Hierzu gab es ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom 7. Mai 2014. Das Potential zum Widerruf haben Versicherungen die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Weil Gesellschaften hier das Policenmodell anwendeten, kam es zu einer verspäteten Informationsbereitstellung bzgl. des Widerrufs. Sollte Ihre Police davon betroffen sein, muss Ihnen der Versicherer alle eingezahlten Beiträge plus Verzinsung ausbezahlen.
In solchen Fällen ist die Rückabwicklung legitim. Dabei darf der Versicherer nur gewisse Kosten berechnen. Er zieht bspw. jenen Betrag ab, welcher in dieser Zeit auf den Versicherungsschutz entfiel.
Wichtig: Bei dieser Lösung sollten Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater aufnehmen. Denn auf die ausgezahlten Zinsen fallen ggf. Abgaben an.
Police jetzt beitragsfrei stellen
Was Sie jedoch zu aller erst tun sollten, ist es Ihre Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Hier spricht man auch vom stilllegen der Police. Dadurch wird Ihnen kein weiterer Beitrag mehr per Lastschrift entzogen. Dieses Geld können Sie entweder umgehend einsparen oder für eine andere Geldanlage (bspw. Sparplan) verwenden.
Hierzu genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Zwar werden Ihnen weiter Verwaltungsgebühren berechnet, aber diese sollten durch die Verzinsung und Überschussbeteiligungen getilgt werden.
Vermutlich ist es aber Ihr Ziel, die gesamte Summe so schnell wie möglich abzurufen. Dazu beraten wir Sie gern unverbindlich und unabhängig. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für den Verkauf auf dem Zweitmarkt. Vergleichen Sie dieses mit dem Rückkaufswert aus Ihrem aktuellen Bescheid.
Anschließend sprechen wir über die für Sie optimale Lösung.
Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Nachricht!