Lebensversicherung widerrufen
Wenn das Vertragswerk gewisse Fehler aufweist, können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Was natürlich nur dann Sinn ergibt, wenn Sie sich von ihr trennen wollen. Wenn Sie die Police zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, stehen Ihre Chancen gut.
Der Widerspruch ist oftmals deshalb zulässig, weil die damaligen Verträge nicht hinreichend über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht informiert haben. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich wiederrufen können, muss der Versicherer alle eingezahlten Beträge erstatten. Sie erhalten auf diese Summe sogar noch Zinsen. Jedoch kann die Gesellschaft ggf. noch Kosten geltend machen, welche die Auszahlung schmälern.
Sollten Sie Ihre Lebensversicherung schon gekündigt und den Rückkaufswert erhalten haben, ist der Widerspruch eventuell immer noch möglich. Daher sollten Sie den Vertrag von einem Fachmann beurteilen lassen.
Die Alternative: Falls Sie einen anderen Weg einschlagen möchten oder die Police nicht widerrufen können, helfen wir Ihnen weiter. Denn Sie können immer noch Ihre Lebensversicherung verkaufen. Dadurch lässt sich fast immer eine Summe erzielen, welche über dem Rückkaufswert liegt.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es möglich gemacht, dass Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Dazu gab es mit den Jahren mehrere Urteile (Az. IV ZR 76/11, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14). In den Verhandlungen wurde festgestellt, dass die Versicherungsgesellschaften nicht ausreichend oder gar fehlerhaft zum Widerspruchsrecht belehrt hatten.
Was Ihnen als Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum Widerruf der Lebensversicherung gibt. Wer davon Gebrauch macht, erhält oftmals mehr zurück als bei einer Kündigung. Dort würde nämlich nur der Rückkaufswert ausbezahlt werden.
Nun braucht es aber einen Blick fürs Detail, denn die Verträge sind unterschiedlich aufgebaut. Grundsätzlich kommen alle Lebensversicherungen für den Widerruf in Frage, welche zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
Hinweis: Neben Lebensversicherungen sind übrigens auch Rentenversicherungsverträge betroffen.
Weshalb mehrere Millionen Verträge das Potential zum Widerruf bieten. Diese können fondsgebunden oder ohne eine solche Anlage gestaltet sein. Auch Riester-Renten und die Basis-Rente (Rürup) können aufgrund mangelhafter Informationspflicht wiederrufen werden.
Hier geht´s nicht: Enttäuschen müssen wir Sie leider, wenn es sich um Riester-Fondssparpläne oder Riester-Banksparpläne handelt. Diese laufen über ein Geldinstitut und nicht über eine Versicherungsgesellschaft. Bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen wurde bislang nur in Ausnahmefällen dem Widerruf zugestimmt.
Wie wiederrufe ich eine Lebensversicherung?
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Police in den genannten Zeitraum fällt und eine der weiteren Bedingungen erfüllt. Bei Verständnisproblemen ziehen Sie einen Anwalt hinzu.
- Wenn Ihr Vertrag für den Widerruf berechtigt ist, laden Sie sich ein Musterschreiben herunter. Sie finden diese mehrfach kostenlos im Internet.
- Schicken Sie den Brief an Ihre Versicherungsgesellschaft und warten die Reaktion ab.
- Entweder kommt es zur direkten Auszahlung oder Sie müssen den Rechtsweg bestreiten, um Ihre Forderung per Anwalt durchzusetzen.
Vorteile und Nachteile vom Widerruf
Vorteile: Nachteile: - Sie erhalten Ihre eingezahlten Beiträge zurück.
- Zusätzlich muss Ihnen der Versicherer Zinsen zahlen, da Sie das Geld in der Zwischenzeit hätten anlegen können (Stichwort: Nutzungsersatz).
- Versicherer dürfen Abschluss- und Verwaltungskosten weder vollständig noch teilweise geltend machen.
- Nutzen Sie das ausgezahlte Kapital zum Tilgen von Schulden oder für bessere Geldanlagen.
- Ihr Versicherungsschutz erlischt sofort.
- Der Nutzungsersatz fällt nicht beim Risikoanteil sowie den Abschluss- und Verwaltungskosten an.
- Hilfe vom Anwalt ist wahrscheinlich notwendig.
Interessant ist auch noch, dass Sie bereits gekündigte bzw. ausgelaufene Verträge wiederrufen können. Sprechen Sie hierzu mit uns. Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten zur bestmöglichen Option.
Denn es braucht eine kompetente Beratung, um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können. Ihre persönlichen Umstände und die aktuelle Zinssituation an den Finanzmärkten, fließen dabei mit ein. Weshalb wir niemals pauschal behaupten würden, dass das Lebensversicherung widerrufen stets zu bevorzugen ist.
Lebensversicherung widerrufen: Die Kosten
Durch die verschiedenen Gerichtsurteile wurde ebenso festgelegt, welche Kosten der Versicherer bei Widerruf abziehen darf.
Da geht es in erster Linie um die Risikoanteile, welche der LV-Police innewohnen. Denn diese beziehen sich rein auf den Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit).
In der Auflistung werden Sie auch den sogenannten Vermögensanteil finden. In diesem fasst die Gesellschaft bereits abgeführte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag zusammen.
Sollten Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben, darf der Versicherer Fondsverluste berechnen. Natürlich nur dann, wenn die Geldanlage ein reales Minus eingefahren hat. An diesem Punkt sind sich die bisherigen Gerichtsurteile nicht 100%ig einig.
Sollten Sie bereits eine Kündigung veranlasst oder das Ende der Laufzeit erreicht haben, werden die ausgezahlten Summen berücksichtigt. Dann geht es nur noch um die Zinsen, welche Ihnen Nutzungsersatz zustehen.
Das darf der Versicherer nicht: Positionen wie Abschlusskosten, Verwaltungskosten und ein Ratenzahlungszuschlag sind nicht erlaubt. Auch an dieser Stelle sei auf einen guten Anwalt verwiesen, welcher Sie beim Widerruf kompetent begleitet.
Lebensversicherung verkaufen: Der Ablauf
Der Antrag
Füllen Sie eines der Kontaktformular auf dieser Webseite ganz unverbindlich aus.
Oder nutzen Sie unseren kostenfreien Telefonsupport:
Wir senden Ihnen alle wichtigen Unterlagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse. Füllen Sie die erhaltenen Unterlagen aus und schicken Sie diese an uns zurück:
Postalische Adresse:
Patrick Brockschmidt
26831 Bunde
Molkereistraße 41
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter der oben angegebenen Supportnummer zur Verfügung.
Die Prüfung
Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir diese hausintern und übernehmen die komplette Abwicklung.
Die Auszahlung
Spätestens nach 18 Werktagen und erhalt aller Unterlagen erhalten Sie die Zahlung direkt und ohne Wenn und Aber auf Ihr Konto.
Sie haben Fragen? Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Support. Wir beraten Sie gerne beim Verkauf Ihrer Police.
Benötigte Daten beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung
Welche persönlichen Daten brauchen wir beim Ankauf Ihrer Police?
Wir benötigen den ausgefüllten und unterschriebenen Kaufvertrag / Inkassovertrag zum Ankauf Ihrer Lebensversicherung. Dieses Formular können Sie sich auf unserer Webseite herunterladen oder wir schicken Ihnen dieses per E-Mail zu. Füllen Sie dazu einfach das Anfrageformular aus oder rufen Sie uns an.
(Sollten Sie keinen Drucker im Haushalt haben, können wir Ihnen die Unterlagen auch postalisch zukommen lassen, nehmen Sie dafür unseren telefonischen Support in Anspruch.)
Damit ist erst einmal der wichtigste Schritt getan, zusätzlich benötigen wir noch die originale Lebensversicherung / Police und oder bei Verlust der Police eine Verlusterklärung (Diese ist in den Unterlagen enthalten).
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Kaufvertrag / Inkassovertrag mit Abtretungserklärung im Original
- Bei Versicherungsverträgen: Originalversicherungspolice oder Originalersatzpolice *
- Bei Bausparverträgen: Bausparurkunde im Original
- Ausweiskopie
- Eine Aktuelle Wertmitteilung (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Riester-Verträgen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr: zusätzlich das Formular „Abwicklungsauftrag und Vollmacht für Kündigung und Inkassoeinzug“
Was kaufen wir an?
Neben dem Ankauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen kaufen wir auch folgende Policen auf, damit Sie diese nicht mit Verlust kündigen oder widerrufen müssen.
Wir kaufen folgende Policen auf:
- Kapitallebens- und Rentenversicherungen
- Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
- Bausparverträge
- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
- Riester-Verträge
Was kaufen wir nicht?
Leider sind nicht alle Policen-Formen veräußerbar. Der Grund dafür ist ganz einfach, es werden keine finanziellen Rücklagen gebildet. Das heißt es wird kein Vermögen gebildet, sondern es wird eine Leistung vertraglich festgehalten.
- Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente
- Direktversicherungen
- Wertpapieranlagen
- Fondsanteile und Beteiligungen
- Risikolebensversicherungen
- Sparanlagen
Warum Lebensversicherung verkaufen?
Das sind wirklich tolle Nachrichten. Handeln Sie aber bitte nicht voreilig! Denn neben dem Widerspruch gibt es noch den Verkauf einer Lebensversicherung. Diese zweite Alternative zur Kündigung ist wenig bekannt, stellt aber bei Ihnen womöglich die beste Lösung dar.
Wenn Sie die Lebensversicherung verkaufen, wird diese auf dem Zweitmarkt angeboten. Findet sich ein Interessent, zahlt dieser einen Betrag X aus. Dadurch erhalten Sie fast immer mehr zurück als bei einer Kündigung.
Hier gilt es nun konkret zu vergleichen, ob Ihnen das Widerrufen oder Verkaufen mehr bringt. Letzteres ist deutlich einfacher und schneller erledigt. Denn beim Widerrufen müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer in erster Instanz die Auszahlung verweigert. Dann braucht es Hilfe durch einen Anwalt und der Auszahlungszeitpunkt rückt somit in weite Ferne.
Wenn Sie jedoch Ihre Lebensversicherung verkaufen, übernimmt der Ankäufer die Rückabwicklung. Sie müssen lediglich den Auftrag dazu erteilen. Schon bald trifft das Geld auf Ihrem Konto ein und Sie können es frei verwenden.
Unser Tipp: Holen Sie sich mehrere Angebote ein und klären zugleich, wie viel Geld Ihnen beim Widerruf zustehen würde. So können Sie vergleichen und das Meiste aus Ihrer Lebensversicherung heraus holen.
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Wofür sollten Sie sich entscheiden?
Sie stehen also nun den Optionen Kündigen, Widerrufen und Verkaufen gegenüber.
- Bei der direkten Kündigung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert zurück. Von diesem wurden bereits Verwaltungsgebühren und Abschlusskosten abgezogen.
- Wenn Ihr Vertrag in den oben genannten Zeitraum fällt, können Sie stattdessen Ihre Lebensversicherung widerrufen. Dadurch erhalten Sie erheblich mehr Geld zurück. Plus den Anspruch auf entfallene Zinszahlungen, welche Sie in der Zwischenzeit hätten generieren können. Jedoch sollten Sie sich auf einen längeren Briefwechsel mit dem Versicherer einstellen. Viele Gesellschaften versuchen die Auszahlung zu unterbinden. Ohne Anwalt kommen Sie da nur schwer weiter.
- Deutlich unbürokratischer geht es, wenn Sie die Lebensversicherung verkaufen. Dann übernimmt nämlich der Ankäufer alle Formalitäten. Sie müssen ihn lediglich damit beauftragen. Binnen weniger Tage bis Wochen trifft das Geld auf Ihrem Konto ein. Auch hier liegt der Betrag über dem Rückkaufswert.
Deshalb unser Rat: Lassen Sie sich umfassend zu allen drei Möglichkeiten beraten. Ihr Entschluss, die Trennung von der Lebensversicherung, steht fest. Jetzt braucht es nur noch einen kompetenten Fachmann, welcher mit Ihnen einen Plan erarbeitet.
Gern können Sie uns dafür unverbindlich in Anspruch nehmen. Nach Prüfung Ihrer Police, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.
Interessante Alternativen
Unser Ratgeber wäre nicht vollständig, würden wir Ihnen diese zwei Alternativen verschweigen.
Beitragsfrei stellen: Sie wollen jetzt sofort handeln und die monatlichen Beiträge einsparen. Dann stellen Sie die Police beitragsfrei. Dazu genügt ein Anruf bei Ihrem Versicherer. Nun können Sie in den nächsten Wochen Angebote einholen und verzichten umgehend auf die finanzielle Belastung.
Ihr bis dahin eingezahltes Guthaben wird weiter verzinst. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, bis Sie die Lebensversicherung auflösen. Auf der anderen Seite entstehen weiterhin Verwaltungskosten. Lassen Sie sich also mit Ihrer Entscheidung also nicht zu viel Zeit.
Beleihung: Sie möchten ihre Lebensversicherung fortführen und dennoch kurzfristig liquide sein? Bei einer Beleihung geben Sie die Police als Sicherheit bei Ihrer Bank an. Das Darlehen wird entnommen und muss ebenso zurückgezahlt werden. Damit haben Sie jedoch bis zum Auslaufen des Vertrags Zeit. Jetzt können Sie jedoch Schulden tilgen oder die zusätzliche Sicherheit bei Finanzierungen mit angeben.
Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Lebensversicherung?
Wenn es um den Verkauf der eigenen Police geht, ergeben sich viele Fragen. Gerne versuchen wir diese auf unserer Seite „Häufige Fragen“ alle zu beantworten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder sich unsicher sein, so können Sie gerne unseren Support unverbindlich anrufen.
Hier geht es zu unserer Seite „Häufige Fragen“:
Verkauf der Lebensversicherung
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Ankauf Ihrer Lebensversicherung.
Kündigung der Lebensversicherung
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Kündigung der Lebensversicherung.
Widerruf bei der Lebensversicherung
Hier erfahren Sie mehr über den Widerruf der Lebensversicherung. Wir prüfen Ihren Anspruch auf einen Widerruf der Lebensversicherung nach der aktuellen Rechtsprechen. Lebensversicherung widerrufen und das Maximum aus Ihrer alten Police herausholen. Mit unserem Team aus der Nachbearbeitung sind Sie auf der richtigen Seite. Lassen Sie noch heute Ihre alten Verträge prüfen. Rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an.
Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Hier erfahren Sie mehr zur Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung.
Angebot
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