Wie lasse ich eine Lebensversicherung im Todesfall auszahlen?

Forum Lebensversicherungen verkaufenKategorie: LebensversicherungenWie lasse ich eine Lebensversicherung im Todesfall auszahlen?
Kathrin asked 5 Jahren ago

Wie beantrage ich die Auszahlung der Lebensversicherung im Todesfall des Versicherten?

1 Antworten
Kundenberatung: Policen Ankauf Mitarbeiter answered 5 Jahren ago

Eine Lebensversicherung erben und vererben
Eine Lebensversicherung ist eine der bekanntesten Vorsorgemaßnahmen und neben der klassischen Rentenversicherung eine der beliebtesten. Bei einer Lebensversicherung wird in der Regel der Tod einer versicherten Person finanziell abgesichert. Mit einer Lebensversicherung kann man einen Betrag absichern welche dem Hinterbliebenen zusteht. In vielen Fällen wird die Lebensversicherung auch zur Absicherung von Immobilienanlagen genutzt. Hier sichert man vor allem den Hauptverdiener ab, da dieser im Todesfall nicht mehr die Kosten der Immobilienfinanzierung abdecken kann.
Neben der der klassischen Lebensversicherung gibt es auch die Erlebensfallversicherungen, die zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden und somit die Langlebigkeit der versicherten Person versichert.
Lebensversicherung vererben
Viele Versicherte fragen sich ob die Lebensversicherung zum Nachlass des Erblassers gehört und somit auch in die Erbmasse fällt. Wie bei viele juristischen Fragen gibt es hier keine eindeutige Antwort. Hier ist neben weiteren Ansprüchen zur prüfen ob eine begünstigte Person benannt wurde oder nicht.
Bei den Lebensversicherungen welche den Todesfall versichern, stellt sich die Frage nicht da hier die Versicherung der im Versicherungsvertrag bedachten Person vollumfänglich zugute kommt. Die Abgesicherte Person muss hier im Erbfall nicht mit weiteren Angehörigen teilen.
Hat der Erblasser seine Erben als Gesamtheit bedacht, wird die gesamte Summer aus der Police unter den Erben aufgeteilt. Beine Besonderheit bei den Lebensversicherung ist, dass die Lebensversicherung nicht zur normalen Erbmasse gehört. Sollte eine Partei das Erbe wegen z.B. Belastungen ausschlagen, greift dies nicht auf den Anspruch der Lebensversicherung über.
Sollte der Erblasser keine Personen im Vertrag benannt haben, wird die Versicherungssumme zum Teil der Erbmasse. Tritt dieser Fall ein, erhöht die Versicherungsgesellschaft den Nachlass, der dann im Zuge der Erbauseinandersetzung unter den Erben aufgeteilt wird.
Eine Lebensversicherung wird nur dann zum Erbe, wenn keine dritte Person vertraglich als Bezugsberechtigter angegeben wurde. Dank der Bezugsberechtigung spielt die Lebensversicherung nur selten eine Rolle im Erbrecht/ Nachlasverfahren.
In seltenen Fällen kann aber ein Pflichtteilergänzungsanspruch lt. § 2325 BGB bestehen. (Pflichtteil im Erbrecht / Ausgleich)

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