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Standmitteilung Ihrer Lebensversicherung

Lernen Sie aus der Standmitteilung Ihrer Lebensversicherung

Einmal im Jahr erhalten Sie die Standmitteilung zu Ihrer Lebensversicherung. Falls dies nicht von allein geschieht, wäre es ratsam, diese regelmäßig anzufordern. Denn zur detaillierten Auskunft sind die Gesellschaften verpflichtet. Was Ihnen wiederum die Gelegenheit gibt, die Police auf ihre Rentabilität zu prüfen. Denn sollte der Todesfall nicht eintreten, erhoffen Sie sich eine angemessene Summe als Auszahlungsbetrag.

Was sollte die Standmitteilung beinhalten?

Ob schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt: Der jährliche Bericht sollte Sie über die Wertentwicklung aufklären. Diese setzt sich aus mehreren Aspekten zusammen:

Vertragsguthaben vor einem Jahr: Zunächst zeigt die Standmitteilung auf, mit welchem Basisguthaben gerechnet wurde. Darauf nehmen die Zinsen, Gewinnanteile etc. Bezug.

Gezahlte Beiträge: Nun addiert man in der Rechnung Ihre eingezahlten Beiträge aus dem genannten Zeitraum hinzu.

Garantierte Zinsen: Die vertraglich vereinbarte Verzinsung und was sich aus dieser ergeben hat.

Überschussbeteiligung: Der variable Teil einer Gewinnbeteiligung.

Weitere Zuschüsse: Je nach Vertragswerk, kann die Lebensversicherung noch weitere Boni auszahlen. Dies ist aber nur selten der Fall.

Am Ende wird Ihnen mitgeteilt, wie viel Geld sich in Ihrer Police aktuell angesammelt hat. Darunter wird aufgeschrieben, wie viel Geld Ihre Lebensversicherung bei sofortiger Kündigung wert wäre. Was mit dem sogenannten „Rückkaufswert“ bezeichnet wird.

Haken an der Sache: Die Kosten

Ihre Standmitteilung beinhaltet natürlich auch die Kosten. In den ersten Jahren werden Sie noch einen Hinweis auf die Abschlusskosten erhalten. Später entfällt diese Position. Von Anfang bis Ende zahlen Sie zudem Verwaltungskosten. Eventuell fällt sogar eine Maklerprovision an, falls Ihnen die Versicherung extern vermittelt wurde und nicht direkt über eine Gesellschaft.

Warum liegt der Rückkaufswert unter meinen eingezahlten Beiträgen?

Rechnerisch drücken diese Abzüge Ihre Lebensversicherung erst einmal ins Minus. Erst wenn einige Jahre vergangen sind, wendet sich Ihre Standmitteilung ins Positive. Was bedeutet, dass dort nun mehr Guthaben bereitsteht, als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge ergibt.

Standmitteilung analysieren & handeln

Wer dazu seinen Berater befragt, erhält immer dieselben Antworten. Die Gebühren sind notwendig, doch deren Höhe darf in Frage gestellt werden. Achten Sie außerdem darauf, in wie fern die Überschussbeteiligung und Schlusszahlung korrigiert werden.

Entwickeln sich die Leitzinsen schlecht und die Gesellschaft hätte besser wirtschaften können, wird sie Ihre Aussichten nach unten drücken. Denn nur die Garantiezinsen sind festgeschrieben. Alle anderen „Boni“ sind sehr variabel.

Stellen Sie nach einigen Jahren fest, dass die Standmitteilung weniger als erwartet prognostiziert, gilt es zu handeln.

Folgende Optionen stehen Ihnen offen:

  • Wenn Sie die Lebensversicherung kündigen, zahlt Ihnen die Gesellschaft den mitgeteilten Rückkaufswert aus. Vermutlich müssen Sie den Betrag noch versteuern. Die Abgabe wird sogleich vom Versicherer geleistet. Ihr Todesfallschutz erlischt damit umgehend.
  • Wir raten Ihnen deshalb, vorher Ihre Police auf dem Zweitmarkt anzubieten. Ankäufer machen Ihnen ein Angebot, welches meistens über dem Rückkaufswert liegt. Der Versicherungsschutz bleibt meistens teilweise oder vollständig bestehen.
  • Sie können die Lebensversicherung beleihen, um das entnommene Geld als Eigenkapital in Finanzierungsgespräche (bspw. Hausbau) einzubringen. Jedoch muss dieser Beitrag vor Laufzeitende der Police wieder ausgeglichen werden.

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Mehrheit ihre Lebensversicherung verkauft, statt zu kündigen oder zu beleihen.

Gern schauen wir uns Ihre aktuelle Standmitteilung an und berechnen Ihnen eine Summe für den Ankauf. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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