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Riester Rente kündigen oder verkaufen

Riester Rente: Ja oder nein?

Viele Arbeitgeber können sich im hohen Alter nicht mehr ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen und müssen diese meist mit einer privaten Rentenversicherungsform ergänzen.

  • Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Riester Rente
  • Wohnriester
  • Lebensversicherung
  • Etc.

Bei der privaten Altersvorsorge ist die staatlich geförderte Riester-Rente eine der bekanntesten Formen neben der klassischen Rentenversicherung oft auch eine fondsgebundene Rentenversicherung. Aber was genau ist denn eine Riester-Rente und lohnt sich der Abschluss einer Riester Rente noch zur Ergänzung der privaten Altersvorsorge?

Vor einigen Jahren hat noch die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge ausgereicht. Nach aktuellen Prognosen reicht aber die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und deckt höchstens noch die Grundbedürfnisse im hohen Alter ab. Eine Alternative zur klassischen Vorsorge bildet die Riester-Rente, diese ergänzt dann den gesetzlichen Altersschutz. Diese freiwillige Rentenform für die private Altersvorsorge wurde vom Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und 2002 eingeführt.

Bei dieser Absicherungsform werden die Spareinlagen der Arbeitnehmer von Seiten des Staates durch die sogenannte Riesterzulage aufgebessert. Diese Zulagen werden pro Person ergänzt sowie durch mögliche Kinderzulagen. Die Riester-Förderung kann ihre Vorteile für Personen und Familien mit hohen Abgaben auch in Form von Steuervorteilen entfalten. So können Familien die Zulagen bei der Steuererklärung als steuermindernde Sonderausgaben geltend machen.

Förderungsformen für die Riesterrente

Um die Förderung bei Riester-Renten in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer sich für ein Finanzprodukt entscheiden, welches den Richtlinien entspricht und anerkannt ist. Darüber hinaus müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Anspruch auf eine Förderung von Seiten des Staates haben zahlreiche Personengruppen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und ALG-II-Empfänger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Krankengeld
  • Vollständig erwerbsgeminderte / dienstunfähige Personen
  • Kindererziehende in Kindererziehungszeit
  • Pflegepersonen ohne Erwerbstätigkeit
  • Ehemals pflichtversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Beamte, Richter, Soldaten sowie ihnen gleichgestellte Personen

Riester-Rente Mindestbeiträge und Fördergelder

Die jährliche Grundzulage beträgt 154 € hinzu können etwaige Kinderzulagen kommen. Bei der Riester Rente beträgt dies 185 € im Jahr für alle bis 2007 geborenen Kinder und 300 € für alle später geborenen Kinder.

Zulageberechtigt sind alle Kinder welche in dem betroffenen Jahr mindestens einen Monat Anspruch auf das Kindergeld hatten.

Wer Anspruch auf die Grund- und Kinderzulagen haben möchte muss die Mindestbeiträge in seine Riester-Rente einbezahlen. Diese Mindestbeiträge entsprechen der Regel 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, dieser Betrag wird allerdings um die ungekürzten Zulagen des laufenden Jahres reduziert. Der Mindestbeitrag der Riester-Rente entspricht dem sogenannten Sockelbetrag.

Wer unter diesen Sockelbeitrag liegt, bekommt seine Zulagen anteilig gekürzt. Auch der maximale Steuervorteil den man geltend machen kann, ist limitiert. Die maximale Riesterzulagen können eine Förderquote von 80 % erreichen. Hier liegt auch der Entscheidende Vorteil diese privaten Rentenform.

Lohnt sich eine Riester Rente?

Die Riesterrente hat in den letzten Jahren enorm an Zuspruch bei den Sparern verloren. Die niedrige Verzinsung am Markt sowie die langen Laufzeiten (Auszahlung ab 60) binden langfristig das Kapital und bieten kaum noch rentable Möglichkeiten fernab der staatlichen Förderung.

ACHTUNG: Die Riester-Rente fällt unter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen aus der Rente mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden muss.

Die Vorteile der Riester-Rente liegen ganz klar bei den staatlichen Förderungen und Zulagen und dem sogenannten Sonderausgabenabzug. Versicherte sollten aber dabei nicht vergessen, dass eine spätere Besteuerung stattfindet. Viele Vorteile welche der Riesterrente nachgesagt werden wie z.B. dass die Riesterrente auch mit niedrigen Beiträgen angespart werden kann, verlieren schnell an Wirkung, wenn man beachtet das auch diese niedrigen Beiträge schlecht verzinst werden.

Der größte Nachteil für viele Riester Renten Besitzer ist das die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr stattfinden kann und nur 30% Kapitalauszahlung möglich ist, so werden die geförderten Jahresbeiträge oft begrenzt.

Der größte Nachteil bei dieser langfristigen Kapitalanlage ist jedoch die Rückzahlung der Förderungen und die massive Nachbesteuerung bei einer Kündigung der Policen Form. Ob sich eine Riester Rente für ein Einzelperson lohnt, ist immer von der Zielsetzung abhängig. So werden bei einer Riester-Rente nichteheliche Lebensgemeinschaften benachteiligt (Zulagen und Förderung).

Darüber hinaus ist nur ein bestimmter Teil der Riester Rente auf einmal auszahlbar und dass erst mit 60 Jahren danach kommt es zu Teilauszahlungen. Wer sein angespartes Kapital kurzfristiger anlegen möchte oder größere Ausgaben hat, der sollte sich nach Alternativen wie Riester-Banksparpläne, klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Lebensversicherung umschauen.

Der Hauptvorteil der Riester-Rente liegt ganz klar bei den Zulagen, sodass die Auswahl der richtigen Riester-Rente mit Augenmerk auf die möglichen staatlichen Zulagen gewählt werden sollte.

Bedenken Sie aber, wenn Sie eine Riester Rente vorzeitig auflösen oder kündigen müssen Sie alle staatlichen Zulagen zurückgewähren sowie den kompletten Steuerbonus, sodass diese Anlageform alle Vorteile auf einmal verlieren würde. Diese sogenannte schädliche Verwendung verpflichtet Sie also alle Fördermittel und Steuervergünstigung zurückzuzahlen.

Riester Policen: Anbieterwechsel anstelle einer Kündigung

Sollten Sie sich entscheiden ihren Riester-Renten Anbieter zu wechseln, sollten Sie darauf achten, dass Kosten entstehen können. Grundsätzlich unterscheidet man beim Anbieterwechsel nach dem zeitlichen Aspekt: Sprich wechsel des Riester-Renten Anbieters in der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase.

Anbieterwechsel in der Ansparphase des Riesters

Ein Wechsel des Riester-Renten Anbieters ist prinzipiell immer möglich, lohnt sich aber in vielen Fällen nicht. Der Wechsel ist auf Seiten des alten Anbieters oft mit Kosten verbunden, zusätzlich können auch beim Abschluss des neuen Vertrages Vertriebs- und Abschlusskosten entstehen.  Meistens ist es so, dass neu abgeschlossene Vorsorgeversicherung wie Rentenversicherungen, Riester-Renten oder Lebensversicherung meist auch wesentlich schlechter verzinst werden als bestehende Altverträge.

Darüber hinaus verlieren Sie bei einer Kündigung der Police / Rentenversicherung die Beitragsgarantie ihres Anbieters, es ist also nicht mehr garantiert, dass Sie die eingezahlten Beiträge und Zulagen auch erhalten. Sie erhalten also ausschließlich den sogenannten Rückkaufswert der Versicherungspolice, also den aktuellen Wert der Police. Eine weitere Alternative ist hier Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen oder diesen zu verkaufen.

Anbieterwechsel in der Auszahlungsphase

Sobald die Auszahlungsphase ihrer Riester-Rente beginnt haben Sie eine gesetzliche Garantie auf einen Wechsel. Sie können dann Ihren bestehenden Vertrag jederzeit wechseln und einen Versicherer mit besseren Konditionen raussuchen.

Das angesparte Kapital wird dann auf den neuen Riester-Renten Anbieter übertragen. Dieser Anbieterwechsel in der Auszahlungsphase scheitert aber oft von Seiten der Beteiligten Versicherungsgesellschaften, sowie an den gesetzlich definierten Altersgrenzen und Mindestlaufzeiten der versicherten Person.

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